Nicht invasiver Bluttest nun auf Kasse
Versicherteninfo beim G-BA verfügbar
Zur ärztlichen Beratung von Schwangeren über einen nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 steht die Versicherteninformation bereit. Hierfür ist jetzt die Vergütung mit Wirkung ab 1. Juli vereinbart worden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z.B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden.
Nunmehr hat der Bewertungsausschuss die Vergütung der ärztlichen Beratung über den Test und der Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht-invasivem Pränataltest (NIPT) beschlossen.